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Standort

Dornbirner Straße 16a,
6890 Lustenau

BGB

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Besondere Geschäftsbedingungen

Nubit GmbH & Co KG

  1. Geltungsbereich

1.1   Die Nubit GmbH & Co KG, Dornbirner Strasse 16a, 6890 Lustenau, Firmenbuchnummer FN 581949h, Landesgericht Feldkirch (nachfolgend kurz „NUBIT“) erbringt sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit den Services „Infrastruktur Hosting“ und „Online Backup“ und „Hosted Telefonie“ auf Grundlage ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz „AGB“) und den besonderen Geschäftsbedingungen für Server Hosting Dienstleistungen (im folgenden kurz „BGB“) – welche Sie unter www.nubit.eu/kontakt/AGB – finden. Soweit ergänzende Bestimmungen oder Regelungen der AGB diesen BGB widersprechen, haben die Regelungen dieser BGB Vorrang.

  1. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

2.1   Grundlage des Vertragsverhältnisses bildet jeweils das Angebot von NUBIT einschließlich des Leistungsblatts, das einen integrierten Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses darstellt (Anlage 1). NUBIT erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt NUBIT dem Kunden Systemressourcen auf einem ausschließlich für den Kunden bereitgestellten Server im Cluster von NUBIT in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Feldkirch, Leusbündtweg 49,6800 Feldkirch zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte im Umfang der im Angebot/Leistungsblatt (Anlage 1) angegebenen Spezifikationen ablegen.

2.2   NUBIT stellt sicher, dass Klimaanlagen und andere Einrichtungen in den Räumlichkeiten ein angemessenes Umfeld für den Betrieb der IT-Systeme gewährleisten.

2.3   Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adressen zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen von NUBIT bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von NUBIT betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist NUBIT nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.

2.4   Gesamtverfügbarkeit: NUBIT erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99,75%. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich jeweils im Vorhinein kommunizierten Wartungszeiten. So nicht anderweitig vereinbart, werden NUBIT Service unterbrechende Wartungsmaßnahmen an den NUBIT Einrichtungen werktags zwischen 23:00 und 7:00 Ortszeit durchgeführt, es sei denn, es liegt nach dem Ermessen von NUBIT eine Notfallsituation vor, die eine unbedingt erforderliche Wartung außerhalb dieser Zeiten notwendig macht. Der Kunde wird von einer derartigen Notfallsituation umgehend informiert. Die vorgenannte Gesamtverfügbarkeit leitet sich unmittelbar von der Verfügbarkeit des Hosting Vertragspartners von NUBIT ab. NUBIT behält sich das Recht vor, den Hosting Vertragspartner jederzeit zu wechseln.

2.5   Wartung: Im Fall von geplanten Wartungsarbeiten informiert NUBIT den Kunden 10 (zehn) Werktage im Voraus. Im Fall einer Notfallsituation wird NUBIT den Kunden hiervon unverzüglich informieren. NUBIT haftet insbesondere nicht für Schäden, Datenverluste und entgangenen Gewinn auf Grund von Dienstleistungsunterbrechungen, wenn die serviceunterbrechenden Wartungsmaßnahmen dem Kunden fristgerecht mitgeteilt wurden. Im Falle des Vorliegens einer Notfallsituation entfällt ebenfalls die Haftung von NUBIT. Im Übrigen gilt Ziffer 13 der NUBIT AGB.

2.6.   Datensicherung: Die Inhalte des Kunden auf dem zur Verfügung gestellten Server werden von NUBIT arbeitstäglich auf Sicherungsgeräten und -medien gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von 2 Wochen überschrieben werden. NUBIT unterstützt den Kunden auf Anforderung bei der Rücksicherung der Daten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.

2.7   NUBIT ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen von NUBIT zu gewährleisten, so wird NUBIT dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, d.h. spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat NUBIT das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1   Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von NUBIT oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von NUBIT abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt NUBIT von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.

3.2   Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen NUBIT auf Unterlassung der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der NUBIT berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. NUBIT wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

3.3   Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von NUBIT oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von NUBIT abgelegter Daten, so kann NUBIT diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist NUBIT auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. NUBIT wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

3.4   Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort (CMS Zugang, FTP Zugang, etc.) Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen.

3.5   Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz/Server abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt NUBIT das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

  1. Zutritt, technische Voraussetzungen und Bedingungen

4.1.    Der Kunde und ggf. Dritte sind berechtigt, die Räumlichkeiten zum Zweck der Inspektion, Installation, zur Durchführung notwendiger Wartungs- und Reparaturarbeiten am Equipment zu betreten, sofern diese Arbeiten nicht zu den Aufgaben von NUBIT gehören. Jeder Kunde erhält auf Bestellung eine oder mehrere Zutrittskarten zum NUBIT Server Standort und Schlüssel zu seinem Rack. Die Ausgabe der Zutrittskarten und Schlüssel ist kostenpflichtig und erfolgt eine gesonderte Verrechnung auf Grund der jeweils geltenden Leistungsblattes. Jeder Kunde hat sich bei der erstmaligen Ausgabe der Zutrittskarte mittels eines Lichtbildausweises zu identifizieren. Die Zutrittskarten dürfen vom Kunden ausschließlich persönlich in Empfang genommen werden. Die Weitergabe der Zutrittskarte an Dritte zum Zweck der Inspektion, Installation, zur Durchführung notwendiger Wartungs- und Reparaturarbeiten am IT-System des Kunden ist gestattet. Dritten ist der Zutritt nur nach Voranmeldung durch den Kunden unter Bekanntgabe von Namen und Anschrift gestattet. Dritte müssen durch den Kunden 2 (zwei) Werktage vor einem geplanten Einsatz angemeldet werden. Überlässt der Kunde einem Dritten die Zutrittskarte für diese Zwecke, haftet er gegenüber NUBIT für alle daraus resultierenden Schäden und Nachteile. Die Weitergabe der Zutrittskarte an Dritte zu anderen Zwecken als zum Zweck der Inspektion, Installation sowie zur Durchführung notwendiger Wartungs- und Reparaturarbeiten am Equipment des Kunden ist nicht gestattet. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Zutrittskarten deaktiviert und sind die ausgegebenen Schlüssel zu retournieren, widrigenfalls NUBIT berechtigt ist, die Schlösser auf Kosten des Kunden zu tauschen.

4.2   Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das gesamte Gebäude und insbesondere die Räumlichkeiten aus Sicherheitsgründen mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet sind, und erklärt sich mit der allfälligen Auswertung der angefertigten Videoaufzeichnungen einverstanden. Der Kunde verpflichtet sich, Dritte ebenfalls auf diesen Umstand hinzuweisen. Der Kunde sowie jeder Dritte hat hinsichtlich seines Verhaltens in den Räumlichkeiten, den Anweisungen von NUBIT Folge zu leisten sowie die geltende Hausordnung und die Brandschutzunterweisung zu befolgen. Die Hausordnung und die Brandschutzunterweisung sind von allen Kunden und Dritten zu befolgen und stellen diese sicher, dass den nationalen Gesetzen sowie Sicherheits- und Brandschutzregelungen entsprochen wird. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen der Hausordnung bzw. der Brandschutzunterweisung haftet der Kunde für den dadurch verursachten Schaden. Ein Verstoß gegen die Hausordnung bzw. Brandschutzunterweisung berechtigt NUBIT zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

NUBIT haftet weder gegenüber dem Kunden noch anderen Personen für Dienstleistungsunterbrechungen oder Verluste, Kosten oder Schadensersatz gleich welcher Art, welche durch oder im Zusammenhang mit unsachgemäßer Nutzung oder Wartung durch den Kunden oder durch Dritte verursacht worden sind. Im Übrigen gilt Ziffer 13 (Haftung) der NUBIT AGB.

4.3   Der Kunde hat NUBIT alle Informationen zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls die nötigen Instruktionen zu erteilen, die notwendig sind, damit NUBIT die vertraglich zugesicherten Leistungen erbringen kann. Dies umfasst auch die Bekanntgabe von Sicherheitscodes bzw. die Übergabe von Bedienungsanleitungen.

  1. Preise und Zahlung

5.1   Die Vergütung und Verrechnung der von NUBIT erbrachten Leistungen richtet sich nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsblatts bzw. dem zugrundeliegenden Angebot. Die Verrechnung erfolgt monatlich zum Ersten eines Monats im Vorhinein. Von NUBIT erbrachte Support-Leistungen werden nach Zeitaufwand zum vereinbarten Satz jeweils zum Monatsende verrechnet.

5.2   NUBIT ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. NUBIT wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. NUBIT wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Im ersten Jahr ab Vertragsschluss ist die Kündigung jedoch ausgeschlossen. Im Übrigen gilt Ziffer 3 (Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug) der NUBIT AGB.

  1. Vertragslaufzeit, BEENDIGUNG des Vertragsverhältnisses

6.1.   Für den Fall, dass das Bestandverhältnis zwischen NUBIT und Hosting Vertragspartner gültig beendet ist, kann die Vereinbarung über die Erbringung von „Infrastruktur Hosting“, „Hosted Telefonie“ und „Online Backup“ Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung von einer der beiden Parteien schriftlich beendet werden.

6.2.  Das Vertragsverhältnis wird zeitlich unbefristet abgeschlossen. Sofern keine andere Mindestvertragsbindung vereinbart wurde, beträgt sie für „Infrastruktur Hosting“ “, „Hosted Telefonie“  und „Online Backup“ einen Monat. Nach Ablauf dieser Mindestvertragsbindung kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Monatsletzten mit Wirkung zum Ende eines Monats schriftlich bzw. per Mail gekündigt werden. Zur Wahrung des Kündigungstermins ist der Postaufgabestempel bzw. der Zeitstempel des Mail maßgeblich.

6.3.   Vor Ablauf der Mindestvertragsbindung ist das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Wird die Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden während aufrechter Mindestvertragsbindung eingestellt, so hat er die Summe der Grundentgelte sowie der sonstigen festen monatlichen Entgelte bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsbindung zu bezahlen.

6.4.   Von NUBIT zur Verfügung gestellte Hardware oder sonstiges Equipment bleibt – wenn mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – im Eigentum von NUBIT und ist bei Beendigung des Vertrages oder einzelner Zusatzdienste an NUBIT zu retournieren.

Stand: 1.03.2020

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